Der Pflegegrad bestimmt die Art und den Umfang der Unterstützung, die jemand von der Pflegeversicherung erhält. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die von 1 bis 5 reichen. Die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad basiert auf dem individuellen Hilfebedarf und hat Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes.
Um den genauen Unterstützungsbedarf festzustellen, sind die Pflegegrade unerlässlich. Sie werden durch ein umfassendes Begutachtungsverfahren bestimmt. Dabei werden verschiedene Module berücksichtigt, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche des Betroffenen beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit zur Selbstversorgung.
Pflegedienstleitung
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